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AGB

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Verträge, Lieferungen und Leistungen, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Ein Vertrag kommt zustande wenn:
      1. der Anwender ein Vertragsdokument von myfactory.Center unterzeichnet hat;
      2. myfactory.Center den Auftrag oder die Bestellung des Anwenders durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt hat;
      3. der Anwender ein Angebot von myfactory.Center vorbehaltlos und ohne Änderungen mindestens in Textform angenommen hat;
      4. oder myfactory.Center mit der Ausführung des Auftrages begonnen hat und der Anwender dem nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.
      5. Bestätigt myfactory.Center den Auftrag des Anwenders durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist allein diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich. Nachträgliche Änderungen sind nur schriftlich und mit Zustimmung möglich.
    3. Der Anwender erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an.
    4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Anwenders erkennt myfactory.Center nicht an, es sei denn, myfactory.Center hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt.
    5. Die Vertragsbedingungen von myfactory.Center gelten auch für den Fall, dass myfactory.Center in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Anwenders ihre Leistung vorbehaltlos ausführt.
  2. Auftragsbestätigung und Annahme, Stornierungen, Rückgaben
    1. Die Angebote von myfactory.Center sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
    2. Stornierungen von Aufträgen sind nach Auftragsbestätigung nur kostenpflichtig möglich. Dem Auftragnehmer ist der entgangene Gewinn sowie ein Entgelt für die bisher erbrachten Dienstleistungen zu erstatten. Die Stornogebühr beträgt 50% der Auftragssumme, abzüglich ggf. bereits abgerechneter Positionen. Ein weitergehender Anspruch bleibt davon unberührt.
    3. Für die von uns gelieferte Software besteht nach § 312d Abs. 4 BGB kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht.
  3. Auftragsdurchführung
    1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schuldet myfactory.Center nur die vertraglich vereinbarten Leistungen, die myfactory.Center unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben erbringt. Das Personal von myfactory.Center ist bei der Durchführung von Prüf- und Bewertungsaufträgen weisungsunabhängig.
    2. myfactory.Center entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen. Sofern die Leistungserbringung beim Anwender erfolgt, bleibt allein myfactory.Center gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter von myfactory.Center werden nicht in den Betrieb des Anwenders eingegliedert.
    3. myfactory.Center ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in den jeweiligen Verträgen Dritter zu bedienen.
    4. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von materiellen und immateriellen Gegenständen des Anwenders sowie deren Abhandenkommen als Folge einer sachgerechten Erbringung der Leistung von myfactory.Center leistet myfactory.Center keinen Ersatz.
    5. Bei der Aufbewahrung von Gegenständen, die myfactory.Center vom Anwender übergeben wurden, ist die Haftung von myfactory.Center auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
  4. Mitwirkungspflichten des Anwenders
    1. Der Anwender hat myfactory.Center über alle Umstände vollständig zu informieren, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen relevant sind. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist myfactory.Center nicht verpflichtet, vom Anwender zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
    2. Soweit zur Erbringung der Leistungen von myfactory.Center Mitwirkungshandlungen des Anwenders erforderlich sind, hat er diese auf eigene Kosten zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erstattet myfactory.Center dem Anwender keine Aufwendungen.
    3. Soweit zur Erbringung der Leistungen von myfactory.Center Geräte des Anwenders erforderlich sind, wird der Anwender diese auf eigene Kosten myfactory.Center rechtzeitig zur Verfügung stellen. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erstattet myfactory.Center dem Anwender nicht die Aufwendungen für die Bereitstellung der Geräte.
    4. Sofern der Anwender seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist myfactory.Center berechtigt, dem Anwender den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    5. Sofern myfactory.Center auf dem Betriebsgelände des Anwenders tätig wird, obliegen dem Anwender alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Anwender etwas anderes ergibt. Solange der Anwender die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen hat, ist myfactory.Center von der Erbringung der Leistung befreit.
    6. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus gesonderten Vertragsbedingungen sowie aus den Einzelverträgen ergeben oder spezifiziert werden.
  5. Liefertermine / Leistungszeitpunkt
    1. Der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern die Leistung innerhalb eines Leistungszeitraumes zu erbringen ist, beginnt die Berechnung des Zeitraumes frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung von myfactory, jedoch nicht vor der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Anwender geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie vor Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung.
    2. Leistungszeitpunkte und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von myfactory.Center als verbindlich bestätigt worden sind.
    3. Wird aus von myfactory.Center zu vertretenden Gründen ein verbindlicher Leistungszeitpunkt nicht eingehalten, kann der Anwender myfactory.Center zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Die durch den Anwender gesetzte Frist darf dabei vier Wochen nicht unterschreiten.
    4. Sollte myfactory.Center an der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand - gleich, ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstbelieferung von myfactory.Center erfolgt - Katastrophen, Krieg, Aufruhr oder Streik in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel vorübergehend gehindert sein und dadurch vereinbarte Leistungszeitpunkte nicht einhalten können, ist myfactory.Center berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich infolge der in Satz 1 bezeichneten Ereignisse angemessen. Insofern stehen dem Anwender keine Ansprüche wegen Nichtleistung oder Spätleistung zu. myfactory.Center wird den Anwender vom Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten.
  6. Änderungsverfahren / Change Request
    1. Das Change Request-Verfahren gilt für jede Änderung oder Erweiterung des Inhalts eines nach diesen Bedingungen geschlossenen Vertrages.
    2. Das Change Request-Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass eine Partei in Textform ein Änderungsverlangen stellt. Jede Partei wird Änderungsverlangen der anderen Partei unverzüglich bearbeiten. Das Change Request-Verfahren endet im Falle der Einigung der Parteien mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung.
    3. Keine Partei ist verpflichtet, Leistungen nach Maßgabe eines Änderungsverlangens zu erbringen, bevor eine entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen wurde.
    4. myfactory.Center ist auf Verlangen des Anwenders zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung verpflichtet, wenn der Anwender myfactory.Center eine angemessene Vergütung für die Umsetzung des Änderungsverlangens zusagt, es sei denn, die Umsetzung des Änderungsverlangens ist für myfactory.Center unmöglich oder unzumutbar.
    5. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, trägt jede Partei die ihr im Zusammenhang mit einem Change Request-Verfahren entstehenden sonstigen Kosten selbst.
 
  1. Projektmanagement
    1. Wenn und soweit im jeweiligen Einzelvertrag ein Projektmanagement vorgesehen ist, gelten die Regelungen dieser Ziffer 7, wenn und soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt.
    2. myfactory.Center benennt einen namentlich aufgeführten Projektmanager und ggf. einen namentlich aufgeführten stellvertretenden Projektmanager.
    3. Der Anwender benennt einen namentlich aufgeführten Projektmanager und ggf. einen namentlich aufgeführten stellvertretenden Projektmanager.
    4. Die Projektmanager werden einander wechselseitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
    5. Die Projektmanager sind berechtigt, die Einzelheiten zur vertraglichen Durchführung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen zu vereinbaren. Zur Abänderung der Vergütung und zur Begründung zusätzlicher Rechte und Pflichten sind die Projektmanager nicht berechtigt. Derartige Änderungen sind den Geschäftsführungen der Parteien vorbehalten.
  2. Abnahme
    1. Nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch myfactory.Center, spätestens bei Beginn der produktiven Nutzung der gelieferten Software und/oder erbrachten Leistungen ist der Anwender verpflichtet, innerhalb angemessener Frist die Abnahme oder die Abnahmeverweigerung zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
    2. Erklärt der Anwender die Abnahmeverweigerung, so hat er die Gründe hierfür myfactory.Center schriftlich mitzuteilen und - soweit möglich - die für Abnahme notwendigen Änderungen zu nennen. Sofern tatsächlich ein von myfactory.Center zu vertretender Mangel vorliegt, wird myfactory.Center die vertraglich geschuldeten Änderungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vornehmen. Der Anwender hat dann wie unter Ziffer 8.a. beschrieben zu verfahren.
    3. Verweigert der Anwender auch nach der zweiten Nachbesserung die Abnahme, so kann der Anwender die Abnahme unter Vorbehalt unter Minderung der Ansprüche von myfactory.Center erklären. Diese unter Vorbehalt erklärte Abnahme gilt dann als Abnahme im Sinne des § 640 BGB. Eine Aufforderung des Anwenders zur abermaligen Nachbesserung kann myfactory.Center ablehnen.
    4. Abnahmeerklärungen müssen mindestens in Textform, Abnahmeverweigerungen zusätzlich mit ausreichender Begründung erfolgen.
    5. Wenn der Anwender keine Erklärung abgibt, so gilt die Abnahme als erfolgt.
  3. Vergütung, Konditionen und Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung für die von myfactory.Center zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
    2. Soweit in dem jeweiligen Einzelvertrag kein Preis angegeben ist, werden die von myfactory.Center zu erbringenden Leistungen gegen Berechnung des Zeit- und Materialaufwandes auf Grundlage der jeweils gültigen Standard-Preisliste von myfactory.Center erbracht.
    3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, werden Reisekosten und sonstige Nebenleistungen dem Anwender gesondert in Rechnung gestellt.
    4. Werden Teilleistungen oder -lieferungen abschließend erbracht, so hat der Anwender diese zu zahlen.
    5. Werden vereinbarte Termine wiederholt weniger als 5 Werktage vor Beginn abgesagt, behält sich myfactory.Center vor Stornogebühren in Höhe von 50% des Stundensatzes gemäß der veranschlagten Termindauer zu berechnen. Bei Nichterscheinen, oder keiner Absage vor Terminbeginn, wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.
    6. Sofern nicht anders spezifiziert sind Zahlungen zum Rechnungsdatum fällig.
    7. Monatlich oder jährlich zu entrichtende Entgelte werden grundsätzlich für den Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.
    8. Leistet der Anwender Zahlungen trotz Aufforderung nicht innerhalb der Fälligkeit, gerät er ohne weiteren Hinweis in Verzug. In einem solchen Fall ist myfactory.Center berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vom Anwender zu verlangen.
    9. Wurden überfällige Zahlungen trotz mehrfacher Aufforderung nicht geleistet, dauert der Zahlungsverzug länger als drei Monate oder befindet sich der Anwender mit mindestens zwei aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug, so ist myfactory.Center berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend komplett auszusetzen oder dauerhaft einzustellen, Verträge fristlos zu kündigen und/oder hiervon zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche von myfactory.Center bleiben unberührt.
    10. Werden nach Abschluss eines Vertrages begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit, insbesondere an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Anwenders erkennbar, die die Erfüllung der dem Anwender obliegenden Verpflichtungen gefährden, und ist der Anwender trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder zur Stellung einer geeigneten Sicherheit bereit, so ist myfactory.Center nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    11. Aufrechnungsrechte sind gegenüber myfactory.Center ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können myfactory.Center gegenüber nur insoweit geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Anwenders aus der jeweiligen Einzelrechnung beruhen, aus der myfactory.Center Zahlungsansprüche gegenüber dem Anwender geltend macht.
  4. Preisanpassungen
    1. Soweit nicht im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist myfactory.Center berechtigt die Vergütung einmal jährlich angemessen zu erhöhen.
    2. Die Entgeltänderung wird wirksam mit Ablauf von zwei Monaten nach Ende des Monats, in welchem dem Anwender die Änderung mitgeteilt wurde.
    3. Wird die Vergütung um mehr als 10% p. a. erhöht ist der Anwender berechtigt, den von der Vergütungserhöhung betroffenen Einzelvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat seit Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen.
  5. Mängel
    1. Dem Anwender ist bewusst, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können.
    2. myfactory.Center übernimmt keine Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn, myfactory.Center hat im Einzelfall schriftlich eine als Garantie bezeichnete Zusage gemacht.
    3. Bei unerheblicher Minderung des Wertes und/oder der Tauglichkeit der Ware oder Leistung hat der Anwender keine Mängelhaftungsansprüche. Gleiches gilt bei Mängeln, die auf äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder auf nicht von myfactory.Center durchgeführte und auch nicht von myfactory.Center genehmigte Änderungen - auch der Ablaufumgebung -, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen zurückzuführen sind.
    4. Im Falle rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge wird myfactory.Center nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. myfactory.Center ist berechtigt, mindestens drei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen.
    5. Für den Anspruch auf Schadenersatz gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.
    6. Die Mängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und/oder ab Fertigstellung und/oder, soweit einschlägig, ab Abnahme. Dies gilt nicht, sofern myfactory.Center gemäß Ziffer 12.g der allgemeinen Haftungsregelung schadenersatzpflichtig ist.
    7. Der Anwender ist verpflichtet, myfactory.Center die im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten notwendige Unterstützung kostenfrei zu gewähren.
  6. Haftung
    1. Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 12.b - 12.h haftet myfactory.Center, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von myfactory.Center, ihren gesetzlichen Vertretern oder Angestellten verursacht wurden.
    2. Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen typischerweise gerechnet werden muss.
    3. Für Schäden, die durch myfactory, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet myfactory.Center nur, sofern schuldhaft eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12.b dieser Haftungsregelung.
    4. Die Haftung für Datenverlust, der durch myfactory, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde, wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
    5. myfactory.Center übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, myfactory.Center hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/ oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
    6. Eine eventuelle Haftung von myfactory.Center für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    7. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von myfactory.Center, ihren gesetzlichen Vertretern oder Angestellten und bei Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten anstelle der in Ziffer 12.f genannten Fristen für Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen.
    8. Soweit nach den vorstehenden Ziffern 12.a - 12.g die Haftung von myfactory.Center ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter von myfactory.Center für den Fall der direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter von myfactory.Center durch den Anwender.
 
 
  1. Urheberrechte
    1. Soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der von myfactory.Center erbrachten Leistungen notwendig ist und soweit nicht anderweitig in gesonderten Vertragsbedingungen und/oder Einzelverträgen geregelt, räumt myfactory.Center dem Anwender an urheberrechtsfähigen Leistungen nach erfolgter Zahlung des Anwenders jeweils ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer der Leistungserbringung durch myfactory.Center beschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es zur vertragsgemäßen Nutzung der von myfactory.Center erbrachten Leistungen erforderlich ist.
    2. Die Weitergabe und Verwertung von Leistungen von myfactory.Center über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von myfactory.Center zulässig.
  2. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die sie schriftlich, mündlich oder in anderer Form im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesonderten Vertragsbedingungen sowie den Einzelverträgen von der jeweils anderen Partei erhalten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Entwürfe, Pläne, Daten, Know-how und jede andere Form von Geschäftsgeheimnissen.
    2. Die Parteien werden diese Informationen ausschließlich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen sowie den Einzelverträgen zu erfüllen. Die Parteien sind verpflichtet, in geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit der Erfüllung dieser Pflichten befasst sind, auf die Einhaltung der Vertraulichkeit zu verpflichten.
    3. Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, wenn die jeweils zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei nachweist, dass
      1. ihr eine bestimmte Information bereits vor Abschluss des entsprechenden Vertrages bekannt war;
      2. sie diese Information von einer anderen, dazu berechtigten dritten Partei erhalten hat;
      3. die Information allgemein zugänglich war, ohne dass die zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei für diese allgemeine Zugänglichkeit verantwortlich ist;
      4. sie die Information unabhängig von der zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung selbst entwickelt hat;
      5. oder sie kraft behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung verpflichtet war.
    4. Bei der Versendung von Dokumenten auf elektronischem Wege weist myfactory.Center darauf hin, dass diese Form der Übermittlung nicht gesichert erfolgt und die Einhaltung der Vertraulichkeit hierdurch nicht gewährleistet ist.
    5. myfactory.Center weist darauf hin, dass personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeitet werden.
  3. Schlussbestimmungen
    1. Soweit in diesen Allgemeinen oder gesonderten Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Anwender der Schriftform. Soweit in diesen Allgemeinen oder den Besonderen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist zur Wahrung des Schriftformerfordernisses nach diesen Allgemeinen oder den Besonderen Vertragsbedingungen Textform im Sinne von § 126b BGB (z.B. Email) ausreichend.
    2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Besonderen Vertragsbedingungen sowie der Einzelverträge bedürfen der Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
    3. Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind ausgeschlossen.
    4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag, einschließlich seines Zustandekommens, und für alle Verfahrensarten ist Landsberg am Lech.
    5. myfactory.Center behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen und die Besonderen Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Allgemeinen und die Besonderen Vertragsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei sonstigen Schuldverhältnissen ist die jeweils gültige Version zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Einzelvertrages maßgebend.
    6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Besonderen Vertragsbedingungen oder der Einzelverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und den wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.